BDSW Pressemitteilungen
Die Ausgabe 1 / 2023 des DSD - Der Sicherheitsdienst ist erschienen!
Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Gehaltstarifvertrag Sicherheitsgewerbe: ver.di verzichtet auf bis zu 13,5 % Erhöhung
Pressemitteilung des BDSW 03 / 2023
Berlin/Bad Homburg – Am 6. März 2023 fanden in Neuss Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages für das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen statt. Bereits im Jahr 2021 hatten der BDSW und ver.di gemeinsam vereinbart, den Gehaltstarifvertrag bezüglich Inhalten, Strukturen und Vergütung zu reformieren. In vier Strukturgesprächen und Verhandlungen konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden, so dass es nun in diesem Jahr jedenfalls tariflich zu keinen Erhöhungen der Gehälter kommen wird.
INTEL Projekt - Abschlusskonferenz und Webseite
Mitteilung des BDSW
Am 24. Februar 2023 fand in Brüssel die Abschlusskonferenz des vom europäischen Dachverband des Sicherheitsgewerbes CoESS und der europäischen Gewerkschaft UNI Europa gemeinsam durchgeführten Projekts „INTEL: Skills Intelligence for the Private Security Sector” statt.
Sicherheitsgewerbe NRW – Tarifvertrag weiterhin allgemeinverbindlich
Pressemitteilung des BDSW 02 / 2023
Berlin/Bad Homburg – Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärte den Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin für allgemeinverbindlich und unterstützt somit – rückwirkend zum 1. Oktober 2022 – die gemeinsame Arbeit von BDSW und ver.di für die über 41.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe des Bundeslandes.
Tarifausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung des BDSW 01 / 2023
Berlin/Bad Homburg – Der Tarifausschuss des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat auf seiner Sitzung am 16. Januar 2023 beschlossen, beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt der Ministerin Petra Grimm-Benne die Empfehlung zu geben, den Entgelttarifvertrag für Sachsen-Anhalt vom 21. Juli 2022 rückwirkend zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich zu erklären.

