
Kartellrechtshinweis

1. Kartellrechtsleitfaden BDSW
1.1 Anlass
Die Arbeit der Verbände steht unverändert im Fokus der Kartellbehörden.
Insbesondere die Sitzungen und Versammlungen der Verbände dürfen keine Plattform für kartellrechtswidriges Verhalten der Teilnehmer*innen darstellen.
