Mitglieder

Der BDSW vertritt über 1.000 Mitgliedsunternehmen. Diese beschäftigen über 121.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ca. 50 Prozent aller Beschäftigten in der Branche. Der Marktanteil gemessen am Umsatz liegt bei ca. 85 Prozent. Die Mitglieder des BDSW sind in Abhängigkeit vom Unternehmenssitz in Landesgruppen im jeweiligen Bundesland bzw. in Zusammenschlüssen von Bundesländern zugeordnet. Insgesamt teilt sich der BDSW in 15 Landesgruppen auf, die ihre regionalen Belange, insbesondere in Tarifangelegenheiten im Auftrag des Bundesverbandes selbst wahrnehmen.

Warum Mitglied im BDSW?

  • Um die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen und Tarifverträge abzuschließen;
  • um die Sicherheitswirtschaft, insbesondere das Tätigkeitsfeld der Sicherheitsdienstleistung weiterzuentwickeln;
  • um die Fairness im Wettbewerb zu fördern, gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen;
  • um in Angelegenheiten des Gewerbes durch fachliche Weiterbildung, Seminare und Schulungen betreut zu werden;
  • um über alle einschlägigen Anordnungen und Hinweise unterrichtet zu werden;
  • um in unternehmensbezogenen Angelegenheiten unterstützt zu werden;
  • um Rechtsberatung zu erhalten.

Wer kann Mitglied werden?

Es können nur solche Unternehmen in den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft aufgenommen werden, die durch ihre Tätigkeiten dem aktiven Bemühen um Sicherheit in Form einer Dienstleistung im Bereich des Sicherheitsgewerbes entsprechen und die vor Antragstellung mindestens 1 Jahr unbeanstandet in der Sicherheitswirtschaft tätig waren.

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Unternehmen einschließlich seiner Filialen und/oder Zweigniederlassungen, das in der Sicherheitswirtschaft mindestens 1 Jahr unbeanstandet tätig ist, erworben werden. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der/die Inhaber oder Geschäftsführer des antragstellenden Unternehmens die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen nachweist(-en).

Außerordentliche Mitgliedschaft

Die außerordentliche Mitgliedschaft können im Zusammenhang mit der Sicherheitswirtschaft stehende Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen erwerben.

Welche Rechte haben die Mitglieder?

Die Mitglieder haben das Recht auf Information, Beratung und Unterstützung durch den BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT in allen Angelegenheiten, die in seinen Aufgabenbereich fallen.

Welche Pflichten haben die Mitglieder?

Die Mitglieder sind verpflichtet, den BDSW in der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse seiner Organe durchzuführen. Die Mitglieder einer Landesgruppe, die Sicherheitsdienstleistungen gem. § 34a GewO erbringen, sind verpflichtet, die von der Landesgruppe in Vertretung des BDSW mit einem Tarifpartner abgeschlossenen Tarifverträge einzuhalten. Die Mitglieder sind verpflichtet, jeden unfairen Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, insbesondere im Rahmen der Werbung und des sonstigen Geschäftsgebarens die guten Sitten und Gebräuche zu wahren.

BDSW Info-Broschüre zur Mitgliedschaft(3,58 MB)
Aufnahmeantrag ordentliche Mitgliedschaft – Sicherheitsdienstleistungen nach § 34a GewO (369,28 KB)
Aufnahmeantrag ordentliche Mitgliedschaft – IT- und Sicherheitstechnikfirmen / Beratungs- und Consultingunternehmen(245,55 KB)
Aufnahmeantrag ordentliche Mitgliedschaft – Bildungsträger(312,51 KB)
Aufnahmeantrag außerordentliche Mitgliedschaft – im Zusammenhang mit der Sicherheitswirtschaft stehende Unternehmen, Institutionen, Einzelpersonen(301,08 KB)

 

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