In der Beitragsordnung des BDSW sind die jährlichen Beiträge für die Mitgliedschaft im Verband geregelt. Die Beitragssumme wird auf Grundlage der Jahreslohn- und –gehaltssumme der Unternehmen errechnet. Die Höhe der Beiträge für die jeweiligen Beitragsstufen wird auf der Jahresmitgliederversammlung jeweils für das folgende Kalenderjahr festgelegt und beschlossen.