Die Tätigkeit von Sicherheitsunternahmen bei Veranstaltungen wird in die Bereiche Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) unterteilt.
Während Sicherheitsdienstmitarbeiter bei Veranstaltungen den einschlägigen gewerberechtlichen Regelungen unterliegen, weil sie Sicherheitstätigkeiten wie Personenkontrollen im Einlassbereich oder Schutz von Künstlern oder Anlagen durchführen, erbringen Mitarbeiter im VOD reine Servicedienstleistungen wie Kartenabriss und Platzanweisung, Kontrollen von Akkreditierungen oder Freihalten von Flucht- und Rettungswegen ohne Wahrnehmung des Hausrechts.