Sicherheitsmitarbeiter, die im Revierdienst tätig sind, kontrollieren eine unbestimmte Anzahl von Objekten. Sie sind in der Regel mit einem Fahrzeug unterwegs und überprüfen, ob die Objekte ordnungsgemäß gesichert sind bzw. nehmen den Schließdienst selbst vor. Im Fall eines Alarms führen Sie die Intervention und Alarmvorprüfung und führen die erforderlichen Maßnahmen durch.
Die Tätigkeit in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) erfordert eine besondere Qualifikation, beispielweise die der NSL-Fachkraft. Die Mitarbeiter, die nicht den gesetzlichen Regelungen des Bewachungsgewerbes unterliegen, überwachen technische Einrichtungen und Alarmanlagen und veranlassen im Alarmfall die jeweiligen, im Vorhinein festgelegten notwendigen Maßnahmen.

