Auf der Grundlage des Atomgesetzes nehmen Sicherheitsmitarbeiter die durch das Gesetz vom Betreiber einer kerntechnischen Anlage geforderten Sicherungsmaßnahmen wahr. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Objektschutzdienstes, die eine besondere Qualifikation erfordert und regelmäßig bewaffnet durchgeführt wird.