Bei der Bewachung von Bundeswehrliegenschaften handelt es sich um eine spezielle Form des Objektschutzes. Die Mitarbeiter unterliegen dem Gesetz über die Ausübung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwGBw).
Auf Grund dieses Gesetzes werden die Befugnisse der Soldaten zur Sicherung der Liegenschaften der Bundeswehr auf Sicherheitsmitarbeiter übertragen. Der Dienst bei diesen Objekten erfolgt in der Regel bewaffnet, auch der Einsatz von Hunden ist Bestandteil des Dienstes.