Mitglieder-Bereich

 
 

Zum Referentenentwurf Sicherheitsgewerbegesetz:

Der vorliegende Entwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich KRITIS.

Im neuen Sicherheitsgewerbegesetz sollten verbindliche Basisqualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftige festgeschrieben werden, die im Bereich KRITIS zum Einsatz kommen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Dienstleister zum Schutz von KRITIS bedienen, sollten nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Für diesen Personenkreis - bei Einsatz in Objekten mit besonderem Gefährdungspotential - ist bereits heute auf gesetzlicher Grundlage eine Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Nutzung des Bewacherregisters garantiert. Dieser Themenkomplex wird im Entwurf nicht aufgegriffen. Neben der Anwendung neuer Begrifflichkeiten, die nicht näher definiert werden, sind auch handwerkliche Mängel zu verzeichnen. Die Hoffnung, in einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung alle Regelungen für die Sicherheitswirtschaft zusammenzufassen, wurde nicht erfüllt.

Referentenentwurf Sicherheitsgewerbegesetz

 

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) © 2025 . Alle Rechte vorbehalten.
 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.