Zum Referentenentwurf Sicherheitsgewerbegesetz:
Der vorliegende Entwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich KRITIS.
Im neuen Sicherheitsgewerbegesetz sollten verbindliche Basisqualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftige festgeschrieben werden, die im Bereich KRITIS zum Einsatz kommen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Dienstleister zum Schutz von KRITIS bedienen, sollten nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Für diesen Personenkreis - bei Einsatz in Objekten mit besonderem Gefährdungspotential - ist bereits heute auf gesetzlicher Grundlage eine Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Nutzung des Bewacherregisters garantiert. Dieser Themenkomplex wird im Entwurf nicht aufgegriffen. Neben der Anwendung neuer Begrifflichkeiten, die nicht näher definiert werden, sind auch handwerkliche Mängel zu verzeichnen. Die Hoffnung, in einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung alle Regelungen für die Sicherheitswirtschaft zusammenzufassen, wurde nicht erfüllt.
Referentenentwurf Sicherheitsgewerbegesetz