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Privatisierung der Bundeswehrbewachung: Was steckt dahinter?

In letzter Zeit haben wir auf unsere Stellenanzeigen für bewaffnete Sicherheitsmitarbeiter für Bundeswehrgelände viele Kommentare erhalten, in denen sich die Leser wundern, warum die Bundeswehr das nicht selbst macht.

Hier die Antwort:
Zum einen hat die Bundeswehr mit der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZ) 2016 ihre Arbeitszeitregelungen geändert. Die SAZ sieht vor, dass Soldaten nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Das ist für die Bewachung von Liegenschaften nicht ausreichend. Zum anderen ist die Bundeswehr mit anderen Aufgaben beschäftigt. Dazu gehören zum Beispiel die Ausbildung von Soldaten, die Einsatzbereitschaft und die Auslandseinsätze. Die Bewachung der Liegenschaften ist nicht die Kernaufgabe der Bundeswehr.

Hintergründe der Entscheidung der Bundeswehr:
Seit 2016 werden Bundeswehrgelände nicht mehr von der Bundeswehr selbst, sondern von privaten Sicherheitsdiensten bewacht. Die Gründe für diese Entscheidung sind vielfältig. Zum einen soll die Bundeswehr sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, zum anderen sollen durch die Privatisierung Kosten gespart werden.

Aufgaben des Sicherheitsdienstes auf Bundeswehrgeländen:
Der Wachdienst schützt den auch 'Wachbereich' genannten Geltungsbereich, welcher in der Regel militärische Bereiche und militärische Sicherheitsbereiche umfasst, vor unberechtigtem Zutritt, verhindert Straftaten gegen die Bundeswehr, schützt vor Spionage, Sabotage und Zersetzung und überwacht die soldatische Ordnung.

Die Aufgaben des Sicherheitsdienstes auf Bundeswehrgeländen sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem:

• Die Kontrolle des Zutritts zum Gelände
• Die Überwachung des Geländes
• Die Durchführung von Patrouillen
• Die Bekämpfung von Bränden und Unfällen
• Die Unterstützung der Polizei bei Einsätzen

In einigen Fällen sind die Sicherheitskräfte auch bewaffnet. Sie dürfen dann Schusswaffen einsetzen, um sich selbst und andere zu schützen. (Lesen Sie dazu mehr weiter unten!)

Wahl des Sicherheitsdienstes im Ausschreibungsverfahren
Die Aufgaben der Bewachung von Bundeswehrgeländen werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergeben. Die BImA ist eine Bundesbehörde, die für die Verwaltung und den Verkauf von Bundesliegenschaften zuständig ist.

Bei der Vergabe der Aufträge zur Bewachung von Bundeswehrgeländen sind folgende Aspekte ausschlaggebend:

• Die Qualifikation und Erfahrung des Sicherheitsunternehmens
• Das angebotene Sicherheitskonzept
• Der Preis
• Die Dauer des Vertrages

Kritik an der Beauftragung privater Sicherheitsdienste
Die Beauftragung privater Sicherheitsdienste für die Bewachung von Bundeswehrgeländen ist nicht unumstritten. Einige Kritiker befürchten, dass die Sicherheit dadurch gefährdet wird. Sie argumentieren, dass private Sicherheitskräfte nicht über die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten wie Soldaten verfügen.

Andere Kritiker bemängeln, dass die Beauftragung privater Sicherheitsdienste zu einer Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben führt. Sie argumentieren, dass die Bundeswehr diese Aufgaben selbst wahrnehmen sollte.

FAZIT
Die Beauftragung privater Sicherheitsdienste für die Bewachung von Bundeswehrgeländen ist eine komplexe Entscheidung. Es gibt sowohl Argumente dafür als auch dagegen. Letztlich ist und bleibt es eine politische Entscheidung, über welche jeder selbst sich seine Meinung bilden kann.

secura protect Holding GmbH | 04.12.2023

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