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Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit | 26.07.24

Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 09.02.2024 gilt rückwirkend ab 01.01.2024 als allgemeinverbindlich. Damit sind weiterhin auch die bislang nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche im Land verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden. „Die Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten und Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen Tag für Tag besondere Verantwortung.

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