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Pressemitteilung des BDSW 21 / 2025

Berlin – Anlässlich der aktuellen Berichte über den Verdacht auf Schwarzarbeit im Sicherheitsdienst bei der Gamescom in der vergangenen Woche erklärt die Vorsitzende der BDSW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Nora Rauch: „Die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Großveranstaltungen ist in der Sicherheitsbranche leider kein Einzelfall. Ein – auch von uns als Branchenverband kritisch gesehenes – gesetzeswidriges Verhalten von Sicherheitsunternehmen wird jedoch durch eine falsche Schwerpunktsetzung hinsichtlich der Vergabe und durch mangelnde Kontrollen teilweise gefördert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.“

Schon seit Jahren fordere der BDSW eine höhere Priorität von Qualitätskriterien im öffentlichen Vergaberecht. Hier sei der Gesetzgeber leider immer noch nicht aktiv geworden. Wenn für die Vergabe sicherheitsrelevanter Aufträge nach wie vor überwiegend der Preis ausschlaggebend sei, dürfe es nicht verwundern, wenn die Sicherheit teilweise auf der Strecke bleibe, so Rauch. Dies habe sich auch im Rahmen des Kölner Karneval bereits mehrfach gezeigt.

Ein weiteres Kernproblem sieht Rauch in unkontrollierten Subunternehmer-Konstellationen. Dass gerade im Rahmen von Großveranstaltungen häufig Subunternehmer zum Einsatz kommen, sei kaum vermeidbar. Bei Einbindung von Subunternehmen drohe jedoch eine konsequente Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben schneller aus dem Fokus zu geraten. Dies wirke sich – gerade bei längeren Subunternehmerketten – häufig zulasten der Sicherheit aus. „Hier muss durch entsprechende Nachweis- und Kontrollpflichten sichergestellt werden, dass auch die Subunternehmer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen“, appelliert Rauch. Darauf weise der BDSW schon seit Jahren kontinuierlich hin. Passiert sei indes noch nichts, was sich im aktuellen Fall möglicherweise erneut negativ ausgewirkt habe.

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