Pressemitteilung des BDSW 22 / 2023
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass es in einem Flüchtlingszentrum in Berlin-Tegel zu einer Massenschlägerei unter verschiedenen ethnischen Gruppen von Geflüchteten gekommen ist. Den Ernst der Lage nicht angemessen und mit fehlerhaftem Fingerzeig auf die private Sicherheitswirtschaft verkennt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit ihrer öffentlichen Kritik Ursache und Wirkung des Problems.
Die jüngsten Ereignisse in Berlin haben gezeigt, dass aus der Analyse zu Ereignissen vergangener Jahre nicht wirklich auf einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Fehlern zurückgegriffen werden konnte. Konfliktpotenzial zwischen einigen Bevölkerungsgruppen oder Religionen war bereits früher eine latente Gefahr für die Sicherheit von Geflüchteten in Flüchtlingsunterkünften, aber auch des eingesetzten Sicherheitspersonals und erkannte eigentlich die Notwendigkeit der Unterbringung verschiedener ethnische Gruppen in unterschiedliche Einrichtungen. Diese Umsetzung der Erkenntnis war in der Flüchtlingsunterkunft in Berlin nicht erkennbar.
„Es bedarf grundsätzlich qualitätsgestützter Ausschreibungen und passender Sicherheitskonzepte. Es ist auch nicht damit getan zu sagen, dass die Sicherheitsmitarbeiter besser ausgebildet bzw. aufgestellt sein müssen. Vielmehr muss es ein Zusammenspiel der Organisationen in Abstimmung und Kommunikation sein, um bei einem vorzeitigen Erkennen von Spannungen bereits geeignete Maßnahmen zu ergreifen zu können“, so der Vorsitzende des BDSW-Fachausschusses zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften Ernst Steuger.
Die Kontrollen und Maßnahmen und Erkenntnisse in Berlin-Tegel machen erneut deutlich, dass die vom BDSW bereits seit Jahren geforderten Anpassungen der Ausschreibungen hin zur Anwendung des sog. Bestbieterprinzips unter Berücksichtigung angemessener Qualitätskriterien zwingend notwendig sind. Denn immer noch sind Sicherheitsdienstleister mit Ausschreibungen konfrontiert, die die Zuschlagserteilung ausschließlich mit 100 % Preis und teilweise mit Festpreisbindung für 3-4 Jahre vorgeben. „Beides kann aus Sicht des BDSW nicht mit der Forderung nach einem gut ausgebildeten Sicherheitsmitarbeiter in Einklang gebracht werden“ so Steuger abschließend.
Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 270.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2022 lag der geschätzte Umsatz bei rund 11,1 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 925 Mio. Euro, insgesamt also 1,4 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).
Kontakt:
RA Andreas Paulick
Geschäftsführer
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
Am Weidenring 56
61352 Bad Homburg
T. +49 6172 948050
E.