Pressemitteilung des BDSW 20 / 2026
Berlin - Der BDSW und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die Sicherheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen verständigt. Die Entgelte steigen, ausgehend von einem vereinbarten Sockelbetrag für die unterste Lohngruppe, in allen Lohngruppen um 3,5 bis 3,9 Prozent. Darüber hinaus haben die Tarifpartner höhere Ausbildungsvergütungen, eine Anhebung der Hundeführerzulage und die Verlängerung des Manteltarifvertrags bis zum 31. Dezember 2027 vereinbart.
Mit der Anhebung der untersten Lohngruppe auf einen Bruttolohn von € 15,70 pro Stunde ab dem 1. Januar 2027 zieht NRW mit 13 Bundesländern gleich, für die dieser Lohn bereits zuvor vereinbart worden war.
Der BDSW begrüßt den Abschluss als gemeinsames Ergebnis einer verantwortungsvollen Tarifpartnerschaft. Die Vereinbarung würdigt die anspruchsvolle Arbeit der Beschäftigten und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Mitarbeitende und Unternehmen trotz steigender Personalkosten. In einer auch für die Wirtschaft herausfordernden Zeit wurde mit dem Abschluss, der für die Beschäftigten eine Erhöhung knapp über dem Inflationsausgleich bietet, ein vernünftiger Kompromiss gefunden.
Neben den Erhöhungen der Stundengrundlöhne vereinbarten die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütungen. Diese steigt im ersten Ausbildungsjahr um 45 Euro, im zweiten um 60 Euro und im dritten um 75 Euro. Damit stärken die Tarifpartner die Attraktivität der Ausbildung und investieren in die Zukunft der Sicherheitswirtschaft.
Darüber hinaus wurde eine Erhöhung der Hundeführerzulage vereinbart. Der bestehende Manteltarifvertrag wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Mit dieser Verlängerung sichern die Tarifpartner zugleich Kontinuität bei den sonstigen Arbeitsbedingungen.
Der Abschluss bildet eine gute Grundlage, um Fachkräfte zu gewinnen, Beschäftigte langfristig zu binden und die hohe Qualität der Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen zu sichern. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage ist dies ein entscheidender Faktor, um im Interesse der Allgemeinheit sowie der Auftraggeber auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen erbringen zu können.

