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Presseinformation des BDSW 26/2024

Berlin - Mit Bekanntgaben im Bundesanzeiger vom 2. bzw. 8. August 2024 sind Teile des Entgelttarifvertrages für die Sicherheitswirtschaft in Rheinland-Pfalz und Saarland für allgemeinverbindlich erklärt worden. Nach der Empfehlung durch die Tarifausschüsse der Länder folgten nun die formellen Zustimmungen durch Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz und Jürgen Barke, saarländischer Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Der am 25. Januar 2024 abgeschlossene Tarifvertrag zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di ist somit rückwirkend zum 01.01.2024 für alle Sicherheitsunternehmen der beiden Länder in den für allgemeinverbindlich erklärten Paragrafen bindend – unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im BDSW. 

Hier finden Sie die Veröffentlichung der AVE aus dem Bundesanzeiger für Rheinland-Pfalz und Saarland.

 

 

 

 

 

 

 

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 285.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2023 lag der geschätzte Umsatz bei rund 13,4 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

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