Presseinformation des BDSW 28/2024
Berlin/Hamburg – Die Hamburger Sozialbehörde hat auf Antrag der Tarifvertragsparteien ver.di und BDSW den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich erklärt. Nach der Empfehlung des Tarifausschusses der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte nun die Zustimmung der Behörde und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrags (einschließlich der Protokollnotizen 1 und 2, ausgenommen §7 Nr. 3) vom 18. Januar 2024 führt dazu, dass der Tarifvertrag rückwirkend zum 01.01.2024 von allen Sicherheitsunternehmen in Hamburg anzuwenden ist und die darin vereinbarten Löhne auch für Beschäftigte in Nicht-Verbandsunternehmen gelten. Dies sichert gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in einer personalintensiven Branche und beugt Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg vor.
Mit dem Lohntarifvertrag werden für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder innerhalb der Branche Mindestentgelte festgelegt sowie Zuschläge, Funktionszulagen und die Ausbildungsvergütung geregelt. Die Löhne steigen in zwei Etappen zunächst um knapp 7 Prozent rückwirkend zum 1. März 2024 und um weitere etwa 5 Prozent zum 1. Februar 2025. Im Vergleich zum Vorgängertarifvertrag erhöhen sich die Löhne damit insgesamt um gut 12 Prozent.
Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 285.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2023 lag der geschätzte Umsatz bei rund 13,4 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).