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Pressemitteilung des BDSW 31 / 2025
 
Berlin – Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) trauert um Klaus Dirr, den langjährigen Vorsitzenden des Fachausschusses Technik, der in Anfang November im Alter von 87 Jahren verstorben ist. „Mit Klaus Dirr verliert die Sicherheitswirtschaft eine herausragende Persönlichkeit, die über Jahrzehnte hinweg die technische Entwicklung der Branche mitgestaltet und entscheidend geprägt hat“, würdigte Cornelia Okpara, Hauptgeschäftsführerin des BDSW, den Verstorbenen. „Sein Engagement, seine Fachkenntnis und vor allem sein kollegiales Wesen werden uns in lebendiger Erinnerung bleiben.“

Bereits seit 1998 engagierte sich Klaus Dirr im Fachausschuss Technik, zunächst als stellvertretender Vorsitzender, bevor er im Jahr 2000 den Vorsitz übernahm. In seiner zehnjährigen Amtszeit setzte er sich mit großem Sachverstand und Weitblick dafür ein, technische Entwicklungen auf dem Sicherheitsmarkt zu beobachten und den Mitgliedsunternehmen des BDSW praxisgerechte und zukunftsweisende Sicherheitskonzepte zugänglich zu machen.
Unter seiner Leitung wurde der Meinungs- und Informationsaustausch mit anderen Verbänden intensiviert. Besonders die enge Zusammenarbeit mit der VdS Schadenverhütung GmbH in Köln führte dazu, dass neue Richtlinien für das Sicherheitsgewerbe praxisnah ausgestaltet wurden. Auch die Verbindung zum Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. (BHE) vertiefte sich durch seinen persönlichen Einsatz nachhaltig.

Neben seiner Tätigkeit im Fachausschuss war Klaus Dirr seit 1998 Mitglied der BDSW-Tarifkommission Nordrhein-Westfalen. Beruflich prägte er die Branche über mehr als vier Jahrzehnte als Geschäftsführer der Wach- und Alarmbereitschaft Niederrhein GmbH in Moers und der WAB Grenzland GmbH in Kempen – beides Unternehmen, die bereits seit 1948 dem Verband angehören.

Der BDSW verliert mit Klaus Dirr einen engagierten Fachmann und geschätzten Kollegen, dessen Einsatz weit über seine offizielle Funktion hinausreichte. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.

 

 

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