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Gemeinsame Medieninformation des Staatsministeriums des Innern des Freistaates Sachsen und des BDSW

Berlin/Dresden - Gestern haben Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa und der Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW, Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V., Daniel Balke, die aktualisierte Grundsatzerklärung über ihr Zusammenwirken unterzeichnet.

Jörg Kubiessa: „Die Zusammenarbeit mit dem BDSW bildet einen wichtigen Baustein in der Architektur der Inneren Sicherheit im Freistaat Sachsen und unterstützt unsere polizeiliche Arbeit im besonderen Maße. So erhielt die Polizei allein im letzten Jahr mehr als 1.000 sicherheitsrelevante Hinweise, auf die wir zeitnah reagieren konnten, um Gefahren oder Straftaten verhindern oder aufklären zu können.“

„Die Grundsatzerklärung über das Zusammenwirken der Polizei mit der Sicherheitswirtschaft hat sich seit ihrem Bestehen als erfolgreiche und vertrauensvolle Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern sehr bewährt. Sie hat als gelebtes Public Private Partnership-Modell Vorbildfunktion über den Freistaat Sachsen hinaus“, so der Landesgruppenvorsitzende Daniel Balke. „Den aktuellen Herausforderungen für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denen sich die Kooperationspartner in ihren eigenen Tätigkeitsfeldern gegenübersehen, können nur gesamtgesellschaftlich und partnerschaftlich gelöst werden. Dazu trägt die Fortsetzung der Kooperationspartnerschaft mit der neuen Fassung der Grundsatzerklärung bei.“

Vor über 20 Jahren wurde in Sachsen die bundesweit erste Grundsatzerklärung zwischen der Polizei und Sicherheitsunternehmen geschlossen. Damit begann eine bis heute anhaltende gute und vertrauensvolle Partnerschaft.

„Beobachten – Erkennen – Melden“ von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen ist der Kern der Unterstützung der sächsischen Polizei durch die privaten Sicherheitsunternehmen. Über zwei Jahrzehnte ist dieses Vorgehen ein verlässlicher Faktor bei der schnellen Informationsgewinnung und der damit verbundenen Einleitung effizienter polizeilicher Maßnahmen.

Mit der Erneuerung der Grundsatzerklärung wird, wie bereits schon in den Jahren 2006 und zuletzt 2016, auf aktuelle, vor allem organisatorische Entwicklungen reagiert. Eine wesentliche Ergänzung bei den Qualitätskriterien ermöglicht künftig weiteren Mitgliedsunternehmen des BDSW die Beteiligung an der Grundsatzerklärung. So wurde verankert, dass die Unterhaltung einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle in Deutschland nicht länger vorausgesetzt wird. Stattdessen reicht es aus, sich einer solchen zu unterstellen.

Das Gesamtziel ist dasselbe geblieben: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Freistaat Sachsen zu gewährleisten und immer weiter zu verbessern.

 

 


Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 266.400 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2021 lag der Umsatz bei rund 9,85 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 817 Mio. Euro, insgesamt also 1,3 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

 

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