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Presseinformation des BDSW 27/2024
 
Berlin – Im Zuge der Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten fordert der BDSW, auch Sicherheitskräfte privater Unternehmen in diesen erweiterten Schutz einzubeziehen. „Unsere Beschäftigten sehen sich in vielen Bereichen, ähnlich wie Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Polizeibeamte, in steigendem Maß mit Gewaltandrohung – und leider auch Ausübung konfrontiert.“, so BDSW-Präsident Gregor Lehnert. Der Verband fordere deshalb auch private Sicherheitskräfte in die Verschärfung des Strafgesetzbuches einzubeziehen. 

In einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium hat der Verband deshalb Anfang August 2024 gefordert, den besonderen Schutzbedarf für hilfeleistende Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. „Außerdem haben wir angemerkt, dass es sinnvoll sei, die Gleichstellungsvorschrift* neben den hilfeleistenden Sicherheitsmitarbeiter auch um hilfeleistende Privatpersonen zu ergänzen.“, so Lehnert weiter. Deren bisheriger Ausschluss sei unangemessen, willkürlich und unverständlich. 
Der Schutz der Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen sei deshalb notwendig, da diese zunehmend Tätigkeiten erbringen, die zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und dem Gemeinwohl dienen.

Die Stellungnahme des BDSW finden Sie hier

* des § 115 Abs. 3 StGB

 

 

 

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 285.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2023 lag der geschätzte Umsatz bei rund 13,4 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

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