Presse
Start der Kampagne „Wir sind Piepenbrocker!“
Mitglieder-Pressemitteilung
Mitarbeitern eine Stimme geben
(Osnabrück, 04.06.2019) Piepenbrock ruft eine neue Kampagne ins Leben: Ihr Name „Wir sind Piepenbrocker!“. Der Gebäudedienstleister beschäftigt bundesweit mehr als 26 600 Mitarbeiter aus 128 Nationen. Allen diesen Mitarbeitern soll die Kampagne eine Stimme geben.
Sicherheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern - Entgelttarifvertrag wird für allgemeinverbindlich erklärt
Pressemitteilung des BDSW 29 / 2019
Berlin - Der seit Anfang 2019 gültige Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg Vorpommern für allgemeinverbindlich erklärt.
KÖTTER Services bestätigt Position als Top-Gebäudedienstleister
Mitglieder-Pressemitteilung
Familienunternehmer fordert Konsolidierung der Sicherheitsbranche
Friedrich P. Kötter: „Sicherheitssektor mit 6.500 Anbietern überbesetzt“
Allgemeinverbindlicherklärung für die Sicherheitswirtschaft in Baden-Württemberg empfohlen
Pressemitteilung des BDSW 26 / 2019
Berlin/Stuttgart –Der Tarifausschuss des Landes Baden-Württemberg hat sich für die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg ausgesprochen und empfiehlt diese. Der am 8. November 2018 abgeschlossene und ab 01.01.2019 gültige Tarifvertrag kann somit vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt werden. Formal ist nun noch die Zustimmung des Arbeitsministers erforderlich.
Sicherheitswirtschaft Saarland: Ausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages
Pressemitteilung des BDSW 25 / 2019
Berlin/Saarbrücken - In der mündlichen Verhandlung zum AVE-Antrag des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Saarland, vom 27. November 2018 - gültig ab 1. Januar 2019, hat sich der Tarifausschuss für eine Allgemeinverbindlicherklärung ausgesprochen und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr diese empfohlen. Formal ist nun noch die Zustimmung des Arbeitsministers erforderlich.