NBS | 07.07.2020
Zum 01. Juli 2020 wechselte die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Was es mit diesem Wechsel auf sich hat und welche Auswirkungen sich daraus für die Sicherheitswirtschaft ergeben könnten, erläutert Frau Mandy Faßender, Alumna des Studienganges Sicherheitsmanagement (B.A.) an der NBS.