Pollert: „Der Bundesgesetzgeber muss durch Regelung des Arbeitskampfrechts die regelmäßige Geiselhaft von Passagieren an Flughäfen beenden.“

Frankfurt am Main. Mit harter Kritik hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) auf den geplanten Streik am Frankfurter Weltflughafen reagiert. Wegen der ständig wachsenden und regelmäßigen Unverhältnismäßigkeit fordert die hessische Wirtschaft den Bundesgesetzgeber schon lange und nach wie vor auf, das Arbeitskampfrecht gesetzlich zu regeln. „Jede Form von Streikaktionen muss gesetzlich solange verboten werden, bis die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien endgültig gescheitert sind. Umso mehr in Bereichen, in denen Kampfhandlungen in hohem Maß Unbeteiligte treffen“, so Pollert.

Nachdem in der letzten Woche die Berliner Flughäfen, die Flughäfen Stuttgart, Düsseldorf und Köln/Bonn von ver.di bestreikt wurden, findet morgen am größten Flughafen Deutschlands und sieben weiteren ein fast 24-stündiger Streik statt. “Diese Arbeitskampfmaßnahmen sind keine Warnstreiks mehr, sondern regelmäßige Erzwingungsstreiks“, so Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Durch sie werden neben den Arbeitgebern vor allem unbeteiligte Dritte beeinträchtigt. Sie schränken regelmäßig die Mobilität 10.000er nationaler und internationaler Fluggäste und des Güterverkehrs ein und verursachen massive Schäden für die Volkswirtschaft.“ Auch dem Luftfahrtstandort Deutschland wird ein hoher Schaden zugefügt, wenn immer wechselnde Arbeitnehmergruppen, mal die Piloten, mal das Kabinenpersonal, letztlich auch die Bodenmitarbeiter, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ganze Flughäfen bestreiken.

Solch unangemessene Streikaktionen, wie sie derzeit von ver.di durchgeführt werden, gefährden zudem das Modell der bewährten deutschen Sozialpartnerschaft. Wenn konstruktiv verlaufende Tarifverhandlungen nach Vorlage eines Arbeitgeberangebotes mit ganz Deutschland treffenden Streikaktionen beantwortet werden, werden langjährig geübte Spielregeln der tarifpolitischen Auseinandersetzung ausgehöhlt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Tarifpartnerschaft selbst nicht mehr funktioniere. „Die Rechtsordnung darf nicht zulassen, dass das seit 100 Jahren bewährte verfassungsrechtlich abgesicherte Erfolgsmodell der Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft durch überzogene einseitige Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften gefährdet wird“, so Pollert.

 

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Geschäftsführer Kommunikation und Presse
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