Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) | 02.03.2021

Frankfurt am Main. Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um etwa 1.100 gesunken, und zwar von rund 199.000 auf rund 197.800.

„Die hessischen Betriebe unternehmen nun seit beinahe einem Jahr alles Erdenkliche, um die Ausbreitung der Pandemie im betrieblichen Einflussbereich zu verhindern: Dienstreisen werden eingeschränkt, Besprechungen überwiegend virtuell abgehalten, medizinische Masken kostenlos an Mitarbeiter verteilt, Hygienekonzepte umgesetzt und Homeoffice ermöglicht, wo immer es geht.

Überflüssig und kontraproduktiv ist deshalb in dieser Situation die im Januar eingeführte Rechtspflicht des Arbeitgebers, Homeoffice für jeden Arbeitsplatz zu prüfen und anzubieten. Hierzu fragen derzeit die Regierungspräsidien in Hessen Unternehmen unter Fristsetzung von zwei Wochen, ob diese Homeoffice angeboten haben. Das ist überflüssiger Bürokratismus in einer für die Unternehmen außerordentlich schwierigen Lage, wegen der kurzen Frist für die Unternehmen rein tatsächlich kaum erfüllbar und auf rechtlich fragwürdiger Grundlage. Sozialminister Klose sollte diese Aktion beenden“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU).

Bereits vor Ausbruch der Pandemie haben hessische Betriebe überall dort Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglicht, wo dies möglich und vertretbar war. Dies hat auf Basis doppelter Freiwilligkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorragend funktioniert. „Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben ein gleichermaßen hohes Interesse, Ansteckungen zu vermeiden und wissen auch am besten, was praktikabel und umsetzbar ist. Dazu braucht es keinen Eingriff des Verordnungsgebers in betriebliche Abläufe. Deshalb sollten sich Sozialminister Klose und die hessische Politik dafür einsetzen, dass die unnütze und noch bis zum 15. März 2021 befristete sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung dann auch ausläuft“, sagte Pollert.

Pressekontakt:
Dr. Ulrich Kirsch
Geschäftsführer Kommunikation und Presse, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)
Telefon: 069 95808-150, Mobil: 0172 7120373, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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