GIT | 07.03.2017

Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat – auch wenn eine Abschreck­ungswirkung auf potenzielle Täter von Kritikern angezweifelt wird – einen dreifachen Effekt: höheres Sicherheitsgefühl, mögliche erweiterte Öffentlichkeitsfahndung und bessere Tataufklärung. Zu Recht fordert der Bundesminister des Innern eine verstärkte Videoüberwachung durch Hausrechtsinhaber an öffentlich begehbaren Plätzen.

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