GIT | 07.03.2017
Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat – auch wenn eine Abschreckungswirkung auf potenzielle Täter von Kritikern angezweifelt wird – einen dreifachen Effekt: höheres Sicherheitsgefühl, mögliche erweiterte Öffentlichkeitsfahndung und bessere Tataufklärung. Zu Recht fordert der Bundesminister des Innern eine verstärkte Videoüberwachung durch Hausrechtsinhaber an öffentlich begehbaren Plätzen.