BDSW Pressemitteilungen

Im Bundesanzeiger erfolgte die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 13. November 2018, gültig ab 1. Januar 2019, mit Wirkung vom 7. März 2019. 

Pressemitteilung des BDSW 41 / 2019

Berlin/Stuttgart - Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württembergs hat den seit Anfang 2019 gültigen Tarifvertrag Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Baden-Württemberg, rückwirkend zum 01.01.2019, für allgemeinverbindlich erklärt. Somit gilt der zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Entgelttarifvertrag für alle rund 25 000 Beschäftigten der baden-württembergischen Sicherheitsunternehmen.

Pressemitteilung des BDSW 40 / 2019

Berlin/Bad Homburg - Seit dem 15. Juli 1999 ist der heutige stellvertretende Geschäftsführer des BDSW, Martin Hildebrandt, Teil des BDSW-Teams.

Pressemitteilung des BDSW 39 / 2019

Berlin/ München – Der Tarifausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hat empfohlen, Teile des seit Anfang 2019 gültigen Lohntarifvertrags (Nr. 35) für die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Bayern für allgemeinverbindlich zu erklären. Rückwirkend zum 01.01.2019 könnten somit die Tarifvertragsinhalte, die zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di vereinbart wurden, für alle bayerischen Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigte gelten.

Pressemitteilung des BDSW 38 / 2019

Berlin/Saarbrücken - Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes hat den seit Anfang 2019 gültigen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft im Saarland für allgemeinverbindlich erklärt. Rückwirkend zum 01.01.2019 gilt somit der zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Entgelttarifvertrag für alle rund 2 500 Beschäftigten der saarländischen Sicherheitsunternehmen.

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