BDSW Pressemitteilung 47 / 2016

Berlin/ Dresden- Ver.di versucht die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für die sächsischen Sicherheitsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter zu boykottieren.

Weil die Arbeitgeber den Tarifvertrag weiterhin mit einer anderen Gewerkschaft, der GÖD, geschlossen haben will ver.di nun verhindern, dass auch Beschäftige bei verbandsfremden Unternehmen von den tariflichen Vereinbarungen profitieren. Im Rahmen eines Aufmarsches vor dem sächsischen Ministerium des Innern bezeichnet ver.di die Regelungen des Tarifvertrages zwischen GÖD und BDSW heute als „Armutszeugnis“, „lächerlich“ und „Hinterhofverhandlungen“.

 

Im Juli 2016 haben sich die Vertreter der GÖD und der BDSW Landesgruppe Sachsen auf die Wiedereinführung und schrittweise Anhebung dieser Zuschläge verständigt. Die Beschäftigten erhalten so, neben Lohnerhöhungen, ab 2017 wieder Zeitzuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Ab 1.1.2018, betragen diese dann sonntags 25 Prozent und feiertags 50 Prozent. Dies kritisiert ver.di nun als nicht hinnehmbar und einer Allgemeinverbindlichkeit nicht würdig– obwohl dieselben Prozentsätze für Sonn- und Feiertagszuschläge mit ver.di für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vereinbart wurden. Nach dem ver.di-Tarif­vertrag für Schleswig-Holstein besteht überhaupt kein Anspruch auf einen Sonntagszuschlag.

 

Zudem kritisiert ver.di Sachsen den Mehrarbeitszuschlag ab der 249. Stunde für die sächsischen Beschäftigten stark. Für die durch ver.di vertretenen Beschäftigten in anderen Bundeländern gelten andere Regelungen – in Nordrhein-Westfalen erst ab der 265. Stunde und in Bayern sogar ab der 277. Stunde.

 

“Es ist traurig, dass ver.di Sachsen, aus reinem Eigeninteresse, gegen einen Tarifvertrag und vor allem eine Allgemeinverbindlichkeit dessen wettert, und damit die Vorteile für alle sächsischen Beschäftigten der Sicherheitsbranche torpediert.“ so Harald Meßner, Vorsitzender der BDSW Landesgruppe Sachsen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags sorge nämlich dafür, dass auch Beschäftigte außerhalb der BDSW Mitgliedsunternehmen einen Anspruch auf die Tariflöhne, Zeitzuschläge und Regelungen bekämen.

 

 

 

 

Brancheninformationen (www.bdsw.de)

Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit derzeit rund 247.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2015 wurde nach ersten Schätzungen ein Umsatz von ca. 6,9 Mrd. Euro erzielt. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Personen- und Gepäckkontrollen an Flughäfen, Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Auf den bundesdeutschen Verkehrsflughäfen arbeiten mehr als 20.000 Sicherheitskräfte auf Grundlage der verschiedenen Aufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz. Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro. 

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