Pressemitteilung des BDSW 26 / 2019

Berlin/Dresden - In der heutigen mündlichen Verhandlung zum AVE-Antrag unseres Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 13. November 2018, gültig ab 1. Januar 2019, hat der Tarifausschuss des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Allgemeinverbindlichkeit des o. g. Tarifvertrages rückwirkend ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (07.03.2019) empfohlen.

Formal ist nun noch die Zustimmung des Arbeitsministers erforderlich.

„Die ca. 14.000 Beschäftigten aller sächsischen Sicherheitsunter-nehmen profitieren von einer solchen Regelung. Eine AVE führt dazu, dass sich alle Unternehmen an die mit der Gewerkschaft vereinbarten Mindestlöhne halten müssen“, so der Landesgruppenvorsitzende Hagen Henschel.

„Unser besonderer Dank gilt auch dem Vertreter des DBB im Tarifausschuss, dem der soziale Schutz von Menschen bedeutsamer war als die Konkurrenz zwischen Gewerkschaften.“



Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde nach vorläufigen Angaben ein Umsatz von ca. 8,64 Mrd. Euro erzielt. Davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert bzw. Luftsicherheit jeweils ca. 700 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro.

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