Pressemitteilung des BDSW 33 / 2019

Berlin - Der seit Anfang 2019 gültige Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Somit gilt der zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Entgelttarifvertrag für alle sachsen-anhaltinischen Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigte.

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrages führt dazu, dass sich alle Sicherheitsunternehmen unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft im BDSW an die Inhalte des Tarifvertrages halten müssen. „Auch die Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung und die Anhänge zu Tätigkeiten im Bereich Militärischer Anlagen und Liegenschaften, Kerntechnischer Anlagen, Justizdienstleistungen, Feuerwehren sowie für die Auszubildenden sind von der AVE erfasst. Somit profitieren alle Beschäftigten der sachsen-anhaltinischen  Sicherheitsunternehmen von dieser AVE“, so der BDSW Landesgruppenvorsitzende Rainer Stallmann.




Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von ca. 8,76 Mrd. Euro erzielt - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

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