Pressemitteilung des BDSW 25 / 2019

Berlin/Saarbrücken - In der mündlichen Verhandlung zum AVE-Antrag des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Saarland, vom 27. November 2018 - gültig ab 1. Januar 2019, hat sich der Tarifausschuss für eine Allgemeinverbindlicherklärung ausgesprochen und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr diese empfohlen. Formal ist nun noch die Zustimmung des Arbeitsministers erforderlich.

„Die ca. 2 500 Beschäftigten aller saarländischen Sicherheitsunternehmen profitieren von einer solchen Regelung. Eine AVE führt dazu, dass sich alle Unternehmen an die mit der Gewerkschaft vereinbarten Mindestlöhne halten müssen – auch wenn sie nicht Mitglied des Verbandes sind“, so der Landesgruppenvorsitzende und BDSW Präsident Gregor Lehnert.

 


Brancheninformationen (www.bdsw.de
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von ca. 8,76 Mrd. Euro erzielt - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

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