Pressemitteilung des BDSW 48 / 2019

Berlin/Mainz – Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat sich in der gestrigen mündlichen Verhandlung zum AVE-Antrag unseres Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen, vom 27. November 2018, gültig ab 1. Januar 2019, für eine Allgemeinverbindlichkeit ausgesprochen. Formal ist nun noch die Zustimmung des Arbeitsministers erforderlich.

Die ca. 5 300 Beschäftigten aller rheinland-pfälzischen Sicherheitsunter¬nehmen profitieren von einer solchen Regelung. Eine AVE führt dazu, dass sich alle Unternehmen an die mit der Gewerkschaft vereinbarten Mindestlöhne halten müssen – unabhängig davon, ob sie im BDSW organisiert sind oder nicht.

 

 
Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von ca. 8,76 Mrd. Euro erzielt - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

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