Pressemitteilung des BDSW 32 / 2019

Berlin/Hamburg – Der Tarifausschuss hat der hamburgischen Behörde für Arbeit, Familie und Integration empfohlen, den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg, vom 27. November 2018 - gültig ab 1. Januar 2019, rückwirkend zum Jahresbeginn für allgemeinverbindlich zu erklären.

Sofern die Allgemeinverbindlicherklärung der Behörde erfolgt, gelten die erfassten Regelungen des Tarifvertrages zwischen BDSW und ver.di für alle Hamburger Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigte. „Somit profitieren alle knapp 8.700 Beschäftigten der bei uns in Hamburg tätigen Sicherheitsunternehmen von einer solchen Regelung. Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit müssen sich die Unternehmen dann an die mit der Gewerkschaft vereinbarten Mindestlöhne halten“, so der Landesgruppenvorsitzende und BDSW Vizepräsident Jens Müller.




Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von ca. 8,76 Mrd. Euro erzielt - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) © 2024 . Alle Rechte vorbehalten.
 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.