Pressemitteilung des BDSW 46 / 2019

Berlin – Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie der Senat für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin haben den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg, vom 20. November 2018, für allgemeinverbindlich erklärt. „Für die rund 45.000 Beschäftigten der beiden Bundesländer gilt somit, rückwirkend zum 1. Januar 2019, der zwischen BDSW und Ver.di abgeschlossene Tarifvertrag“, so Matthias Schulze, Vorsitzender der BDSW Landesgruppe Brandenburg.

„Alle berliner und brandenburger Sicherheitsmitarbeiter haben durch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) einen Anspruch auf die tariflichen Regelungen des Vertrages und das völlig unabhängig davon, ob ihr jeweiliges Unternehmen Mitglied im BDSW ist oder nicht“, so der Landesgruppenvorsitzende Berlins und BDSW Vizepräsident Rainer Ehrhardt.

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger finden Sie hier:
Berlin
Brandenburg

 

 

 


Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von ca. 8,76 Mrd. Euro erzielt - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

 

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