Pressemitteilung des BDSW 49 / 2019

Berlin/München – Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat den seit Anfang 2019 gültigen Lohntarifvertrag Nr. 35 für die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft im Freistaat Bayern für allgemeinverbindlich erklärt.

Rückwirkend zum 01.01.2019 sind somit die Tarifvertragsinhalte, die zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ver.di vereinbart wurden, für alle bayerischen Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigte gültig.

“Eine solche Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) führt dazu, dass sich alle Sicherheitsunternehmen unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft im BDSW an die betroffenen Inhalte des Tarifvertrages halten müssen. „Alle Mitarbeiter bayerischer Sicherheitsunternehmen, die im Revier- und Streifendienst, im Separat-Wachdienst, im Werkschutz, im Feuerwehrdienst sowie in militärischen Liegenschaften tätig sind, sind von dieser Regelung erfasst und profitieren jetzt von den tarifvertraglichen Regelungen“, so der BDSW Landesgruppenvorsitzende Gerhard Ameis.

Die Verkündung der AVE im Bundesanzeiger finden Sie hier.

 

Brancheninformationen (www.bdsw.de
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde nach vorläufigen Angaben ein Umsatz von ca. 8,64 Mrd. Euro erzielt. Davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert bzw. Luftsicherheit jeweils ca. 700 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro.

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