Pressemiteilung des BDSW 77 / 2018

Berlin - Ab 1. Januar 2019 betragen die Stundengrundlöhne in der untersten Lohngruppe der privaten Sicherheitsdienste bundesweit mindestens 10,00 Euro. Ab 1. Dezember ist dieser Wert bereits in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erreicht bzw. überschritten.

Sachsen und Thüringen folgen am 1. Januar 2019. Zum gleichen Zeitpunkt steigen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Löhne in der untersten Lohngruppe auf jeweils 10,58 Euro. „Hinzu kommen die gewerbetypischen Zulagen für die Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit“, darauf wies heute Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, in Berlin hin.

„Damit liegen unsere Mindestlöhne über dem ab 2019 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde“, so Olschok. Viel entscheidender sei aber, dass mehr als die Hälfte der insgesamt 260.000 Beschäftigten der Sicherheitsbranche deutlich höher entlohnt würde. „Das sind die 23.000 Beschäftigten in der Luftsicherheit, 12.000 bei den Geld- und Wertdiensten, fast 10.000 Sicherheitskräfte, die militärische Liegenschaften schützen, 8.000 im ÖPV und rund 21.000 Revierfahrer bzw. Beschäftigte in den unternehmenseigenen Notruf- und Serviceleitstellen“, so Olschok. Hinzu kämen 15.000 Angestellte in der Verwaltung und ca. 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im qualifizierten Werkschutz mit Zusatzqualifikationen im Brandschutz oder Erster Hilfe. An der Spitze der Ausbildung und damit auch der Entlohnung lägen die Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte bzw. die Absolventen der beiden Ausbildungsberufe zur Service- bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Trotz der verbesserten Einkommenslage für die Beschäftigten steige die Zahl der offenen Stellen in der Branche nach den neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weiter an.

„Die rund 450 Lohngruppen in bundesweit 70 Tarifverträgen sind für Außenstehende nicht immer leicht zu durchschauen. Das wissen wir. Sie spiegeln aber die Vielschichtigkeit der privaten Sicherheitsdienste und einer länderbezogenen Tarifpolitik wieder“, so Olschok. Insgesamt betreibe der BDSW gemeinsam mit den Gewerkschaften eine erfolgreiche Tarifpolitik. Die stetig sinkende Tarifbindung der Unternehmen werde immer mehr zum Gegenstand kontroverser politischer Streitigkeiten. Dies gilt nicht für das Sicherheitsgewerbe. Das Statistische Bundesamt habe in seiner letzten Studie zur Tarifbindung festgestellt, dass 67 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche tarifgebunden seien. Dieses weit überdurchschnittliche Ergebnis sei das Resultat einer marktgerechten Tarifpolitik und vor allem Folge der Allgemeinverbindlichkeit unserer Tarifverträge, so Olschok abschließend.

 



Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2017 wurde nach vorläufigen Angaben ein Umsatz von ca. 8,50 Mrd. Euro erzielt. Davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert bzw. Luftsicherheit jeweils ca. 700 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro.

 

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