Kurz vor dem Weltflüchtlingstag wurde heute die aktualisierte Fassung der bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ durch UNICEF und BMFSFJ veröffentlicht. Auch das DFK war an der Überarbeitung beteiligt und konnte dank fachlicher Unterstützung des BDSW erreichen, dass nun auch Qualitätskriterien für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung in Flüchtlingsunterkünften bereits bei öffentlichen Ausschreibungen und in allen vertraglichen Beziehungen erforderlich sind.

Im Rahmen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" wurden 2016 erstmals bundesweit einheitliche "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF gemeinsam mit den Freien Wohlfahrtsverbänden, der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und weiteren Partnern veröffentlicht. Gemeinsames Ziel der Bundesinitiative ist es bis heute, den Schutz und die Sicherheit der in Unterkünften untergebrachten Personen bundesweit zu verankern und zu verbessern.

Die "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" dienen bundesweit als offizielle Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von länder- sowie einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten für Flüchtlingsunterkünfte. Seit heute liegen Sie in vierter, erheblich erweiterter Auflage vor: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-117474 

„Wer höhere Qualitätsstandards in der privaten Sicherheitswirtschaft fordert, der muss seine Ausschreibungen auch entsprechend gestalten!“ Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)

Aus Presseberichten, journalistischen Recherchen sowie der Praxis von eingesetztem Personal in Flüchtlingsunterkünften wird immer wieder von Gewalt, Machtmissbrauch und auch sexuellen Übergriffen seitens der Mitarbeitenden von Sicherheitsdiensten in diesem sensiblen Bereich berichtet. Eine Vielzahl der Unternehmen im Bereich des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften entspricht allerdings nach Kenntnis des BDSW auch nicht den notwendigen Anforderungen qualitätsgestützter Dienstleistungen gemäß DIN 77200-2. Der Markt richtet sich in erster Linie nach der bestehenden Nachfrage. Solange Auftraggeber regelmäßig weniger Wert auf Qualität als auf niedrigste Preise legen, wird sich laut BDSW an dem Einsatz auch von zweifelhaften Unternehmen in der Branche wenig ändern. Um hier eine nachhaltige Verbesserung des Gewaltschutzes zu erreichen, wurde unter fachlicher Begleitung des BDSW folgender Formulierungsvorschlag des DFK in den ab heute geltenden Mindeststandard 2 – Personalmanagement aufgenommen: „Sicherheitsmitarbeiter*innen werden vor Ort regelmäßig von Bewohner*innen angesprochen, vor allem in Konfliktsituationen. Daher müssen ihre Kompetenzen im Umgang mit geflüchteten Menschen besonders gefördert werden, insbesondere hinsichtlich interkultureller Unterschiede und Diversität. Entsprechende Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ist unabdingbar. Zum Beispiel ist es zur Sicherstellung einer sachgerechten und qualitätsgestützten Sicherheitsdienstleistung erforderlich, dass bereits bei öffentlichen Ausschreibungen und in allen vertraglichen Beziehungen Qualitätskriterien für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung berücksichtigt werden.“

Der BDSW fordert bereits seit 2016, dass die Unternehmensleitung, aber auch der einzelne Mitarbeitende dringend besser geschult und auf ihre jeweiligen anstehenden Aufgaben vorbereitet werden. Auftraggeber sind schon von Gesetzes wegen gehalten, eine angemessene Gewichtung zwischen Preis und Leistung herzustellen. Dies wird laut BDSW in der Praxis jedoch häufig nicht beachtet und nur oder doch zumindest ganz wesentlich nach dem niedrigsten Preis ausgeschrieben (CoESS und UniEurope empfehlen eine Gewichtung von Qualitätsaspekten mit mindestens 60 %). Neben den Zuschlagskriterien spielen natürlich auch die Eignungskriterien eine herausgehobene Rolle. Denn hierüber kann ein Auftraggeber steuern, welche Bieterunternehmen er überhaupt zum Wettbewerb zulässt.

Hilfestellungen zur Angebotsbewertung von Qualität und Preis gemäß der nun geltenden Fassung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften finden sich in dem „Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber“ vom Februar 2021.

Matthias Kornmann: 0228/99681-13206                               Ernst Steuger: 0911/51996-221
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention           Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

Gemeinsame Presseinformation als PDF

 

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