Pressemitteilung des BDSW 19 / 2019

Berlin/Düsseldorf – Qualitativ hochwertige Dienstleistungen und das höchstmögliche Maß an Sicherheit – das sind die Ziele, die der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft seit Jahrzehnten verfolgt.

„Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, wollen wir die Rolle der Sicherheitswirtschaft in der Sicherheitsarchitektur weiterentwickeln. Dazu müssen, wie im Koalitionsvertrag gefordert, die Sicherheits- und Qualitätsstandards der Branche verbessert werden. Durch höher qualifizierte Sicherheitskräfte wird es auch zu einer Entlastung der Polizei bei der Gefahrenminimierung kommen. Wir wollen Deutschland so noch sicherer machen“, so BDSW Präsident Gregor Lehnert. Der Verband stellte im Rahmen seines Pressegesprächs im Vorfeld der jährlichen Mitgliederversammlung ein Eckpunktepapier für ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz vor.

„Mit der Entscheidung der Koalitionspartner, die private Sicherheitsbranche neu zu ordnen, besteht eine reelle Chance der Branche eine sinnvolle und effektive gesetzliche Basis zu verschaffen“, so Lehnert. Die mittlerweile rund 267 000 Beschäftigten seien zu einem so wichtigen und belastbaren Partner für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland geworden, dass sich dies auch endlich in den Rahmenbedingungen für die Branche wiederspiegeln müsse.

„Beispielsweise fordern wir für die Bereiche, die eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei benötigen, verbindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Lehnert. Es dürfe zukünftig auch bezügliche der Anforderungen keine Unterscheidung mehr zwischen betriebseigenen und beauftragten Sicherheitskräften geben. „Es darf für die Qualifikationsanforderung nicht ausschlaggebend sein, wer Arbeitgeber ist, sondern welche Tätigkeit durchgeführt werden soll“, so Lehnert.

Zur Erhöhung der kommunalen Sicherheit und zur deutschlandweiten Kriminalitätsprävention fordert der Verband zudem, dass die rechtliche Möglichkeit eröffnet wird, auf kommunaler Ebene im Wege der Beleihung zusätzliche Minimalbefugnisse auf private Sicherheitskräfte zu übertragen. Außerdem sehe der Verband die Notwendigkeit, verbindliche Qualitätsstandards im öffentlichen Vergaberecht zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Billigstvergabe einzuführen.

Das Eckpunktepapier zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz finden Sie hier.

 

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2018 wurde ein Umsatz von ca. 8,76 Mrd. Euro erzielt. Davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert bzw. Luftsicherheit jeweils ca. 700 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro.

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