Herr Dr. Stoppelkamp (BDSW), Herr Oellers (MdB) und Herr Vielhaack (BDSW)
Am 15. Februar 2016 führte der Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros, Dr. Berthold Stoppelkamp (links) gemeinsam mit dem Vorsitzenden der BDSW - Landesgruppe NRW und Vorsitzenden der Tarifkommission, Gunnar Vielhaack (rechts) ein Gespräch mit Wilfried Oellers, MdB (CDU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und dort u.a. Berichterstatter für Arbeits- und Tarifrecht (mitte). Gesprächsgegenstand war der erste Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 16. November 2015. Der BDSW trug nachdrücklich und mit vielfältigen Praxisbeispielen unterlegt seine Probleme mit dem Kriterienkatalog eines neuen § 611a BGB vor, der in der Konsequenz durch eine Beweislastumkehr große Teile der seit 115 Jahren erbrachten Dienstleistungen der Sicherheitswirtschaft zu einer Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert hätte. Vielhaack und Dr. Stoppelkamp machten deutlich, dass der Referentenentwurf mit dem in § 611a BGB enthaltenen Kriterienkatalog im Interesse der Sicherheitswirtschaft nicht das Kabinett erreichen sollte. Am 18. Februar 2016 legte Arbeitsministerin Andra Nahles einen nachgebesserten Referentenentwurf vor, der den vom BDSW monierten Kriterienkatalog nicht mehr enthält. Der BDSW begrüßt im Interesse der Sicherheitswirtschaft mit ihren 220.000 Beschäftigten diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung und wird den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens im Interesse der Sicherheitswirtschaft begleiten.