Pressemitteilung des BDSW 64 / 2021

Berlin/Dresden – Zum jährlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Führungskräften sächsischer Sicherheitsdienstleister des BDSW und der Polizei trafen sich die Teilnehmer Anfang November beim Landeskriminalamt Sachsen in Dresden.

Im Fokus der diesjährigen Gespräche stand die Berichterstattung zur Umsetzung der gemeinsamen Grundsatzerklärung über das Zusammenwirken zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizei und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW, Landesgruppe Sachsen. Die seit 2002 bestehende Grundsatzerklärung wurde 2016 grundsätzlich überarbeitet und durch den Landespolizeipräsidenten sowie den Vorsitzenden der BDSW Landesgruppe Sachsen unterzeichnet.

Die Aufgabe der Sicherheitsdienstleister als Partner der sächsischen Polizei ist die informative Unterstützung nach dem Grundsatz „Beobachten, Erkennen, Melden“ von sicherheitsrelevanten Ereignissen, die die Unternehmen bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit wahrnehmen.

Herr Lenk, Leiter des Referats 33 - Kriminalitätsbekämpfung im Sächsischen Staatsministerium des Innern, begrüßte die Teilnehmer und überbrachte Grußworte des Landespolizeipräsidenten. Er hob die Bedeutung der Grundsatzerklärung als Baustein für die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Sachsen hervor und unterstützt die Fortsetzung und Weiterentwicklung der gelebten Partnerschaft. Der neu gewählte Landesgruppenvorsitzende der BDSW Landesgruppe Sachsen, Herr Balke, unterstrich die hohe Bedeutung der langjährigen Partnerschaft mit der Polizei Sachsen für die Sicherheitswirtschaft. Er trat mit Nachdruck für die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Partnerschaft ein. In seinem Vortrag betonte er auch die neuen Herausforderungen für die Sicherheitswirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Vertreter des Landeskriminalamtes Herr Möller stellte die Kriminalitätsentwicklung des Freistaates Sachsen anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik vor. Darüber hinaus präsentierte der Geschäftsführer des BDSW, RA Andreas Paulick, die Meldestatistik der Sicherheitsdienstleister der zurückliegenden 21 Monate von 2020 einschließlich der ersten drei Quartale 2021. Danach sind in den Statistiken über 2100 Meldungen der Sicherheitsdienstleister an die Polizei und über 8000 öffentliche Fahndungsaufrufe und Meldungen der Polizei an die Sicherheitsdienstleister erfasst worden. Die Meldungen aus dem Berichtszeitraum 2020/2021 belegen eine von beiden Seiten gelebte, vertrauensvolle Kooperation und bundesweit einmalige Zusammenarbeit.

Es besteht auch weiterhin, auf regionaler als auch Landesebene, Einigkeit darüber, den jährlichen Informationsaustausch und die bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdienstleistern und Polizei fortzuführen und weiter zu optimieren. Hierzu gehört auch die Evaluierung der bestehenden Grundsatzerklärung zur weiteren Verbesserung.

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2020 lag der Umsatz nach vorläufigen Berechnungen bei rund 9,2 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 817 Mio. Euro, insgesamt also 1,3 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

 

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