Pressemitteilung des BDSW 32 / 2021

Berlin – Immer wieder gibt es Pressemeldungen bezüglich Abrechnungsbetrugs und krimineller Machenschaften von Sicherheitsdiensten bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften. Erwähnt wird dabei meist der immense Schaden, welcher der öffentlichen Hand entsteht.

„Schon seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die Ausschreibungspraktiken in Richtung Qualität umgestellt werden müssen, um solchen Vorkommnissen entgegenzuwirken“ ermahnt Ernst Steuger, Vorsitzender des BDSW Fachausschusses zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften.

Nach Meldungen dieser Art ist die Empörung und das Unverständnis meist groß - Konsequenzen werden allerdings selten gezogen. „Natürlich gibt es auch Ausschreibungen, die auf Qualität setzen und die Gegebenheiten der jeweiligen Bundesländer im Bezug
auf Löhne und Zuschläge korrekt abbilden. Auch die geforderten Ausbildungsstände des BDSW werden in manchen Ausschreibungen berücksichtigt. Aber das ist leider nicht die Masse der Ausschreibungen“, erklärt Steuger. Fast wöchentlich erreichen den Verband Meldungen, wonach das Ausschreibungskriterium „Niedrigster Preis“ vorgegeben ist. Offensichtlich greifen die vorab festgelegten Qualitätsabfragen in einigen Fällen nicht und „Niedrigster Preis“ heißt in diesen Fällen ein hohes Maß an Qualitätsverlust. „Wie lange möchte man dieses Thema noch diskutieren, bevor Änderungen im Ausschreibungsverfahren eintreten? Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang nochmals auf unseren überarbeiteten Leitfaden, welcher auf der BDSW Homepage eingesehen werden kann“, so Steuger.

Inhalte des Leitfadens sind mittlerweile auf einigen Ebenen der politischen Arbeit rund um das Thema Schutz von Flüchtlingseinrichtungen aufgegriffen worden – beispielsweise verweist die Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF in Zusammenarbeit mit den Freien Wohlfahrtsverbänden, der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und weiteren Partnern, in ihren "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ zur Sicherstellung der sachgerechten und qualitätsgestützten Sicherheitsdienstleistung auf die BDSW Veröffentlichung. „Nun wäre es wünschenswert für alle Beteiligten, wenn diese auch in der Praxis Beachtung fände und für die zu schützenden Menschen qualitativ hochwertige Dienstleistungen beauftragt werden“, so Steuger abschließend.

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2020 lag der Umsatz nach vorläufigen Berechnungen bei rund 9,2 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 817 Mio. Euro, insgesamt also 1,3 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

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