Presseinformation des BDSW 46 / 2017

Berlin / Bad Homburg – Der Umsatz bei den privaten Sicherheitsdiensten ist im ersten Halbjahr 2017, im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr, um 6,5 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Beschäftigten sank vom 31. Dezember 2016 bis zum 31. März 2017 um 4.000 auf 255.000. “Damit scheint der Flüchtlingshype zu Ende zu gehen.“, so der Hauptgeschäftsführer des BDSW Dr. Harald Olschok. 

Einen derartigen starken Rückgang bei den Umsätzen binnen eines Jahres habe es seit der Einführung der Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich im Jahre 2004 noch nicht gegeben. 

Vor allem in den letzten Jahren habe es einen stetigen Anstieg der Umsätze gegeben. In den letzten beiden Jahren um rund 40 Prozent - auf das Rekordniveau von 8,4 Milliarden Euro im vergangen Jahr.  

Es sei zu befürchten, so Olschok, dass der Wettbewerb unter den privaten Sicherheitsdiensten durch diesen deutlichen Umsatzrückgang massiv zunehmen werde. Die starke Nachfrage beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften habe zu Überkapazitäten geführt. Zahlreiche Unternehmen seien neu auf den Markt gekommen, viele kleine Unternehmen hätten ihre Kapazitäten deutlich ausweiten können.

Insgesamt gäbe es fast 7.000 private Sicherheitsdienste auf dem Markt. „Das seien rund 5.000 zu viel“, so Olschok, aber Ergebnis der geringen gesetzlichen Zugangshürden in die private Sicherheit. Der Hauptgeschäftsführer fordert deshalb CDU/CSU, FDP und DIE GRÜNEN auf, bei den bevorstehenden Koalitionsvereinbarungen die Zugangshürden in die private Sicherheit deutlich zu verschärfen. „Im Interesse der inneren Sicherheit in Deutschland ist es notwendig, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Olschok. Der BDSW fordere neue gesetzliche Grundlagen für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften, von Großveranstaltungen, im öffentlichen Personenverkehr und bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur vorzunehmen. „Ein gesunder Wettbewerb benötigt stabile Rahmenbedingungen. Professionelle Sicherheitsdienstleistungen können nicht alleine auf Grundlage des Gewerberechts erbracht werden“, so der BDSW-Hauptgeschäftsführer abschließend. 

 

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