Pressemitteilung des BDSW 16 / 2021

Berlin/Bad Homburg – Am 1. April 1996 wurde das Unterrichtungsverfahren (URV) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeführt. „Die Einführung des URV“, so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, „war ein wichtiger Meilenstein in der damals 95-jährigen Geschichte unserer Branche.“

Erstmals sei nach der Zuverlässigkeitsüberprüfung auch eine Mindestqualifikation für alle neu in das Sicherheitsgewerbe eintretenden Beschäftigten und Unternehmer verpflichtend eingeführt worden. „Es war neu, deshalb gab es damals heftige Kritik aus den Reihen unserer Mitgliedsunternehmen am Sinn und Zwecke des URV. Besonders die Art und Weise, die Unterrichtung als reine Vortragsveranstaltung ohne Prüfung zu gestalten („Sitzschein“), wurde von vielen Mitgliedsunternehmen kritisch hinterfragt“, so Olschok. Das IHK-Monopol sei ebenfalls nicht im Sinne des BDSW.

Mit der Zeit wurde das Verfahren angepasst und die Zulassungsvoraussetzungen für die Mitarbeiter*innen ergänzt. „Mittlerweile gibt es Verständnistests bei der Unterrichtung. 2002 wurde die Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeitsfelder eingeführt.“ Auch wenn es sich nicht um eine Qualifizierung oder gar Ausbildung, sondern um eine reine Zulassungsvoraussetzung handelt, sei das URV in der Regel die erste inhaltliche Auseinandersetzung der Mitarbeiter*innen mit dem Gewerbe. „In dieser Hinsicht hat es sich bewährt.“

Für die Zukunft sieht Olschok im Zuge der Neuregelung der gesetzlichen Regeln für das Sicherheitsgewerbe dringenden Novellierungsbedarf. „Die Inhalte der Unterrichtung müssen angesichts der gestiegenen Anforderungen an die Dienstleistungen modernisiert und angepasst werden. Nach 25 Jahren gehört das URV auf den Prüfstand, das gilt auch für das Monopol der IHK. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch private, zertifizierte Bildungsträger, die auf den Sicherheitsbereich spezialisiert sind, das Verfahren in gleicher Qualität, möglicherweise sogar flexibler und kundenorientierter, durchführen können.“ In Zeiten der Pandemie müssten auch Online-Schulungen ergänzend zu Präsenzveranstaltungen möglich sein.

Rückblickend bewertet Olschok die Einführung des URV positiv: „Das war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der privaten Sicherheitsunternehmen in Deutschland. Im Rahmen eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes muss daraus nun eine Basisschulung werden“, sagte er abschließend.

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2020 lag der Umsatz nach vorläufigen Berechnungen bei rund 9,2 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 817 Mio. Euro, insgesamt also 1,3 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

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