Pressemitteilung des BDSW 38 / 2018

Berlin – Die Bundesregierung hat heute dem Bundestag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften zugeleitet (19/3829).

Voraussichtlich Ende September soll die erste Lesung im Bundestag erfolgen. „Wir begrüßen grundsätzlich die Einrichtung dieses Bewacherregisters. Dadurch werden die Verwaltungsprozesse vereinfacht, die Transparenz erhöht und mittelfristig Kosten für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Sicherheitskräfte gesenkt“ so BDSW Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Harald Olschok.

Noch fehle eine Klarstellung im Gesetzentwurf, dass eine erfolgte Zuverlässigkeitsüberprüfung der Sicherheitskräfte bindend für fünf Jahre - auch bei Arbeitgeberwechsel - gelte. „Nachbesserungsbedarf sehen wir auch bei der Schaffung von Übergangsvorschriften für Mitarbeiter, die bisher unbeanstandet in Tätigkeitsfeldern, wie dem Schutz von Flüchtlingsunterkünften oder dem Schutz von Großveranstaltungen eingesetzt sind. Diese bedürfen nämlich nach jetzigem Stand ab 1. Januar 2019 einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung“, so Olschok weiter.

Ebenso sei es für die Praxis notwendig, dass der Bundestag eine Regelung für Mehrfachprüfungen schaffe. „Ergebnisse einer gleich oder höherrangigen erfolgreichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter sollten auch für die „einfache“ Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Gewerbeordnung bindend sein“, so Olschok. So vermeide man überflüssige und langwierige Mehrfachüberprüfungen der gleichen Personen, die heute bis zu einem Jahr dauern können. Dies binde unnötigerweise personelle Kapazitäten bei den Behörden und sei keinem Kunden zuzumuten. Dadurch werde die Gewerbeausübung massiv behindert. Kein Bewerber würde ein Jahr auf eine neue Stelle warten. Viele Sicherheitserfordernisse ergäben sich nun einmal kurzfristig.

Der BDSW werde seine Vorstellungen zum Nachbesserungsbedarf in den weiteren Gesetzgebungsprozess mit Nachdruck einbringen. Wir wollen, dass das Register ein Erfolg wird, so Olschok abschließend.

 

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2017 wurde nach vorläufigen Angaben ein Umsatz von ca. 8,40 Mrd. Euro erzielt. Davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert bzw. Luftsicherheit jeweils ca. 700 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro.

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