Pressemitteilung des BDSW 48 / 2018

Berlin - Auf einer Informationsveranstaltung zum Bewacherregister (BWR) informierte der BDSW in Berlin rund 100 Verbandsmitglieder umfassend und kompetent über den aktuellen Sachstand zur Einführung eines zentralen Bewacherregisters in Deutschland. In diesem Bewacherregister werden die Daten aller Gewerbetreibenden sowie deren über 250.000 Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft erfasst. Hierdurch soll der Vollzug des Bewachungsrechts deutschlandweit verbessert werden. Die große Zahl der Beschäftigtendaten führt dazu, dass die Datenerstbefüllung voraussichtlich erst Mitte 2019 abgeschlossen sein wird.

„Der BDSW erhofft sich durch die Einführung des Bewacherregisters eine signifikante Verkürzung der derzeit häufig viel zu langen Zuverlässigkeitsüberprüfungszeiten von Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft durch die Gewerbebehörden. Ohne eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung darf ein Sicherheitsmitarbeiter nicht beim Kunden eingesetzt werden. Überprüfungszeiten von teilweise durchschnittlich 12 Wochen sind völlig inakzeptabel und verzerren den Wettbewerb", so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW.

Auf der Veranstaltung unter Leitung von RA Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter BDSW-Hauptstadtbüro, formulierte zunächst Nora Rauch, Geschäftsführerin VSU Vereinigte Sicherheits-unternehmen, die Erwartungshaltung der Sicherheitswirtschaft an das neue Register. Frau Dr. Friederike Schwarzberg, Referentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), und Nadine Wüstner, init AG für digitale Kommunikation, informierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den rechtlichen Rahmen, Ziele und aktuellen Stand des Registers sowie die sich für die Unternehmen ergebenden Konsequenzen für die Datenerstbefüllung und den regulären Betrieb des BWR. Den Abschluss bildete eine Diskussions- und Fragerunde, an der außer den Genannten Ralph Rappert, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin sowie Bastian Wildeck als Vertreter einer § 34a GewO-Behörde aus Berlin teilnahmen.

„Wir werden uns weiterhin gegenüber Bundesregierung und Bundestag nachdrücklich für einen praxisgerechten und zukunftsgerichteten rechtlichen Rahmen für den zukünftigen Betrieb des Bewacherregisters stark machen", so Olschok abschließend.



Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2017 wurde nach vorläufigen Angaben ein Umsatz von ca. 8,40 Mrd. Euro erzielt. Davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert bzw. Luftsicherheit jeweils ca. 700 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 700 Mio. Euro

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