Pressemitteilung BDSW 18 / 2020

Berlin/Bad Homburg – Die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe wechselt am 1. Juli 2020 nach 93 Jahren vom Wirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Das hat Bundesinnenminister

Horst Seehofer heute in Berlin mitgeteilt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/bewachungsunternehmen.html

„Der BDSW begrüßt diesen Wechsel. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen des Verbandes erfüllt worden,“ sagte Präsident Gregor Lehnert heute in Berlin. Der Stellenwert der privaten Sicherheitsdienste als anerkannter Faktor der Sicherheitsarchitektur werde durch die Zuständigkeitswechsel nun auch politisch sichtbar. Gregor Lehnert dankte allen Beteiligten auf Bundes- und Länderebene für den Vollzug dieses Wechsels. Er schloss in diesen Dank ausdrücklich die Wirtschaftsbehörden mit ein. Die Sicherheitswirtschaft mit ihren fast 270.000 Beschäftigten habe in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten eine herausragende Bedeutung für die Innere Sicherheit in Deutschland erhalten. „Dieser wurde das Gewerberecht mit seiner Betonung der Gewerbefreiheit nicht mehr gerecht. Deutschland ist/war neben Österreich das letzte Land in der EU, in dem das Sicherheitsgewerbe dem Wirtschaftsministerium unterstellt war. Wir benötigen nun ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz als spezifische Rechtsgrundlage für unsere Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden,“ so Lehnert.

Das neu zu schaffende Sicherheitsdienstleistungsgesetz müsse vor allem Regelungen zur Änderung der Gewerbezugangsregelungen enthalten. „Wir brauchen eine praxisgerechte Basis-Schulung anstelle der von den IHKs durchgeführten Unterrichtung“, erklärte der BDSW-Präsident. Diese Schulung dürfe nicht ausschließlich von den Kammern angeboten werden. „Auch zertifizierte Sicherheitsfachschulen können diese Inhalte kompetent und zuverlässig vermitteln.“

Um die Zulassung der Mitarbeiter zu erleichtern sei es auch nötig, mehrfache, inhaltlich gleiche Zuverlässigkeitsüberprüfungen auszuschließen. „Es kann nicht sein, dass für ein und denselben Mitarbeiter zur Ausübung nur einer Funktion vier unterschiedliche Überprüfungsverfahren erforderlich sind“, kritisierte Lehnert. Eine neue gesetzliche Regelung müsse auch die Verpflichtung betriebseigener Sicherheitskräfte in sensiblen Schutzbereichen (sog. Inhouse-Security) zur Einhaltung der gleichen Voraussetzungen wie private Sicherheitsunternehmen sowie Änderungen bei der Vergabepraxis beinhalten, schloss Lehnert seine Ausführungen.



Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Im Juni 1901 wurde in Hannover das erste Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland gegründet, die Niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft. Wenig später folgte in Köln die Kölner Wach- und Schließgesellschaft. Den Gründervätern war von Anfang bewusst, dass es zur Durchsetzung kollektiver Interessen einen Verband bedarf. Deshalb wurde folgerichtig am 24. Oktober 1904 in Köln die „Zentralstelle der vereinigten Wach und Schließgesellschaften („Kölner Verband“) gegründet, aus dem sich später der BDSW entwickelte. Der Kölner Verband forderte erstmals am 26. April 1909 eine Konzessionspflicht für das Bewachungsgewerbe. Es dauerte dann noch 18 Jahre bis in Berlin der Reichstag am 7. Februar 1927 den § 34a verabschiedete und damit in die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht für Sicherheitsgewerbetreibende verpflichtend einführte.  
 
Die Privaten Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen heute bundesweit rund 270.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2019 lag der Umsatz nach ersten Schätzungen bei rund 9,25 Mrd. Euro liegen – davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

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