Pressemitteilung des BDSW 66 /2021

Berlin – Die geplante neue Kontrollpflicht der 3G-Regeln am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber ist nach Meinung des BDSW äußerst problematisch in der Umsetzung.

„In der Sicherheitswirtschaft stellen die zukünftigen Kontrollen die Unternehmen vor nahezu unüberwindbare Hürden. Denn die meisten Beschäftigten sind nur sehr selten am Betriebssitz ihres Arbeitgebers anwesend, sie suchen vielmehr ihren Einsatzort direkt von zu Hause aus und zu allen Tages- und Nachtzeiten auf,“, so BDSW Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Harald Olschok.

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält eine Kontrollpflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die Testnachweise ungeimpfter und nicht genesener Mitarbeiter. Hier bedarf es nach Ansicht Olschoks zumindest einer Klarstellung, in welchem Fall und auf welche Art und Weise diese Kontrolle durchgeführt werden soll. „Mitarbeiter, die den Betriebssitz ihres Arbeitgebers in ihrer täglichen Arbeit gar nicht betreten, können und müssen von diesem auch nicht kontrolliert werden“, so Olschok weiter. Sollte eine solche Kontrolle aber doch erforderlich sein, so müsste klargestellt werden, dass die entsprechenden Nachweise auch auf elektronischem Weg beigebracht werden können.

Dringend regelungsbedürftig sei auch, wie mit Beschäftigten arbeitsrechtlich umzugehen ist, die gegenüber dem Arbeitgeber den 3G-Nachweis verweigern, etwa indem sie sich gegen den notwendigen Corona-Test verwehren. „Hier braucht die betriebliche Praxis dringend klare und rechtssichere arbeitsrechtliche Instrumente wie etwa die unentgeltliche Freistellung der betroffenen Beschäftigten“, so Olschok.

Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 260 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2020 lag der Umsatz nach vorläufigen Berechnungen bei rund 9,2 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 500 Mio. Euro und Luftsicherheit 817 Mio. Euro, insgesamt also 1,3 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“).

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