Pressemitteilung des BDSW 55 / 2018

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend dem  Zweiten Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP zugestimmt. Die AfD war dagegen, die Grünen und die Linke haben sich enthalten. Damit sind die Weichen für die Einführung eines zentralen Bewacherregisters (BWR) zum 1. Juni 2019 gestellt.

„In diesem Register werden erstmals alle derzeit 260.000 Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft und der über 8.000 UnternehmerInnen bzw. Selbständigen erfasst. Wir erhoffen uns damit mehr Transparenz über die sich auf dem Markt befindlichen Sicherheitsunternehmen und eine deutliche Verkürzung der häufig viel zu langen Dauer der  Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten“, so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW.

Ohne eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung darf ein Sicherheitsmitarbeiter nicht beim Kunden eingesetzt werden. Überprüfungszeiten von derzeit bis zu 12 Wochen seien völlig inakzeptabel und verzerrten den Wettbewerb, so Olschok, weil sich viele „schwarze Schafe“ der Branche daran nicht hielten. Bis die Daten aller derzeitig Beschäftigten vollständig erfasst sind, kämen auf die 1.000 Mitgliedsunternehmen des Verbandes viel Arbeit zu, so Olschok. 

Leider habe der Gesetzgeber nicht den Vorschlag des BDSW aufgegriffen, auf eine Zuverlässigkeitsprüfung zu verzichten, wenn für die erfassten Personen vor weniger als fünf Jahren bereits eine gleich- oder höherwertige Überprüfung stattgefunden habe. 

„Wir brauchen ein Register das den Anforderungen der Sicherheitsunternehmen gerecht wird“, so Olschok. Durch eine deutliche Beschleunigung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen werde der administrative Aufwand für die Sicherheitswirtschaft verringert und Rechtssicherheit beim Einsatz der Beschäftigten geschaffen werden. „Unsere Mitgliedsunternehmen sind bereit, bei der Erstbefüllung des Registers aktiv mitzuwirken. Bundesländer und Kommunen sind aber auch gefordert, ausreichende Personalkapazitäten für einen schnellen Vollzug des Gesetzes bereitzustellen", so Olschok abschließend. 

 

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