Pressemitteilung des BDSW 33 / 2020
Bad Homburg - Bereits vor Vollendung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurden die ersten Wach- und Sicherheitsunternehmen noch in der damaligen DDR gegründet. Daran erinnerte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BDSW, heute in Bad Homburg.
„Bereits am 20. Juni 1990 lud der BDSW zu einer ersten Informationsveranstaltung nach Berlin ein, um die zahlreichen Interessenten über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gründung eines Sicherheitsunternehmen zu informieren“, so Olschok. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung seien dann nach und nach die Landesgruppen in den fünf - damals noch - neuen Ländern gegründet worden. „In den letzten 30 Jahren haben wir eine hervorragende Verbandsstruktur aufgebaut, die die Bedeutung unserer Branche widerspiegelt“, sagte Olschok. Von derzeit 973 Mitgliedsunternehmen seien 202 in Mitteldeutschland ansässig. Von insgesamt fast 270.000 Beschäftigten würden 65.000 in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen arbeiten.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes stellte die starke Entwicklung des Verbandes innerhalb der vergangenen drei Jahrzehnte heraus. Besonders im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Innenbehörden habe der Osten Deutschlands immer eine tragende Rolle übernommen. „Die Kooperationsvereinbarungen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg haben eine starke Signalwirkung für das Selbstverständnis und die Außendarstellung des Gewerbes“, betonte Olschok. Er erinnerte auch an die Anfangsjahre 1991 und 1992, in denen die Umsätze Privater Sicherheitsunternehmen so stark gestiegen sind, wie niemals in der Geschichte der Branche. „Auch hieran erkennt man die Bedeutung der neuen Länder für den Verband und die Unternehmen.“
Olschok erinnerte darüber hinaus an die allgemeine Entwicklung des BDSW seit der Deutschen Einheit. „Wir haben an zwei Ausbildungsberufen, der Einführung von Studiengängen und der DIN 77200 - Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen mitgearbeitet“, stellte er heraus. Der Gesetzgeber habe 1996 das Unterrichtungsverfahren und 2002 die Sachkundeprüfung eingeführt. Die Innenministerkonferenz habe das Sicherheitsgewerbe als anerkannten Faktor der Sicherheitsarchitektur in Deutschland identifiziert, es seien Richtlinien für die Notruf- und Serviceleitstellen eingeführt worden und vieles andere mehr. „All dies sind Entwicklungen und Fortschritte, die am 3. Oktober 1990 nicht absehbar gewesen sind. Die Herausforderungen in der Inneren Sicherheit sind aber auch gewaltig angestiegen. Wir müssen deshalb gemeinsam weiter an Veränderungen arbeiten“, so Olschok abschließend.
Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2019 lag der Umsatz nach ersten Schätzungen bei rund 9,25 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.