Mitglieder-Pressemitteilung

Vor einiger Zeit berichtete das Hamburger Abendblatt über von der Politik geplante strengere Regeln in der Sicherheitsbranche (nachzulesen hier: https://www.abendblatt.de/politik/article214277527/Politik-plant-strengere-Regeln-fuer-die-Sicherheitsbranche.html). Hierzu hat der ehemalige Hamburger Senator für Inneres und Sport – Dr. Michael Neumann –, der als Research Fellow für die NBS arbeitet, folgenden Kommentar verfasst.

„Schwarze Sheriffs“, „Aufgaben der Polizei soll auch die Polizei erledigen!“ – diese und weitere Vorurteile gegen die private Sicherheitsbranche sind noch immer fest in den Köpfen verschiedener politisch Verantwortlicher verankert. Dabei waren es gerade politische Entscheidungen, die dazu geführt haben, dass heute fast 250.000 Menschen Arbeit und Lohn im Sicherheitssektor gefunden haben.

Zahnpasta bekommt man auch nicht mehr in die Tube
Getrieben durch immer weitergehende Forderungen der miteinander konkurrierenden Gewerkschaften in den 16 Landespolizeien und der Bundespolizei ist es in den letzten Jahren zu einer einmaligen Akademisierung des Polizeiberufes gekommen, die entsprechende Gehaltszahlungen nach sich zog. Auch dies war – neben vielleicht ideologischen Motiven – ein Grund für den Personalabbau bei den deutschen Polizeien: weniger, aber dafür besser ausgebildete, folglich besser bezahlte Kolleginnen und Kollegen. Gepaart mit dem liberalen Gedanken „Markt vor Staat“ der 1990er Jahre entstand auch in der öffentlichen Sicherheit ein Vakuum, das – nach Aristoteles – gefüllt wurde. In diesem Fall von privaten Anbietern von Sicherheit. Diese Entwicklung mag man bedauern, man wird sie aber nicht zurückdrehen können. Folglich muss Politik nun Verantwortung übernehmen, und klare Regelungen für die Sicherheitsbranche treffen – im Sinne der Klarheit und Rechtssicherheit, aber auch im Interesse der Sicherheitsunternehmungen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sicherheit boomt
Allein 2017 beschäftigten private Sicherheitsdienstleister fast 250.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Tendenz steigend. All diese Menschen leisten nicht nur im Einzelhandel, der Logistik (u. a. Deutsche Bahn oder Flughafensicherheit), den Geld- und Werttransporten oder bei gesellschaftlichen Veranstaltungen (u. a. Sportveranstaltungen oder Konzerte) gute Dienste, sondern sind durch die Einführung des Mindestlohnes in ihrer Einkommenssituation „nach unten“ abgesichert. Folglich boomt die Branche, im Jahr 2016 wurde ein Umsatz von mehr als 7 Mrd. Euro erwirtschaftet. Trotzdem kämpfen Unternehmen wie Mitarbeiter immer wieder mit Image-Problemen, da Einzelfälle wiederholt dem Ruf und den Bemühungen der Unternehmen einen Bärendienst erweisen.
Investitionen in Ausbildung und Qualifizierung
Gerade die größeren Unternehmen der Branche haben bereits vor Jahren erkannt, dass sie ihre Dienstleistungen nicht allein über den Preis, sondern insbesondere über die Qualität an den Kunden bringen können und haben daher begonnen, massiv in Aus- und Fortbildung zu investieren. Gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern wurden Berufsbilder entwickelt und zertifiziert, die erheblich dazu beigetragen haben, die Qualität zu steigern. Die Erkenntnis „Gutes Personal ist das beste Aushängeschild“ hat sich bei den großen Playern im Markt durchgesetzt. Trotzdem sind es immer wieder kleine Anbieter, die eben durch schlecht ausgebildetes Personal und entsprechendes Verhalten einen erheblichen Image-Schaden anrichten.

Rechtliche Grundlagen
Diese „schwarzen Schafe“ der Branche profitierten in der Vergangenheit auch davon, dass es keine klaren rechtlichen Regelungen für den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens gab. Lediglich in den allgemeinen Gewerbeordnungen finden sich Bestimmungen. Auch deshalb fordert die private Sicherheitswirtschaft seit Jahren ein spezielles Security-Gesetz des Bundes, in dem alle Rechte und Pflichten speziell für die Sicherheitsbranche fixiert werden. Eine Forderung, die auch im Kreise der ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren (IMK) schon vor Jahren gerade aus Hamburg erhoben worden ist. Doch leider liegt die Zuständigkeit für dieses wichtige Segment der Sicherheitsarchitektur nicht in der Ressortzuständigkeit der Innenminister, sondern der Wirtschaftsminister.

Große Koalition will nun Regelungen treffen
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU ist vereinbart, dass Regelungen geschaffen werden sollen. Offen ist, wer dies federführend zu verantworten hat – Wirtschafts- oder Innenministerium. Auch noch nicht geklärt sind die Inhalte. Dies mag man bedauern, kann man aber auch als Chance begreifen, dass Politik hier in einem breiten Dialog auf die Expertise der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsbranche selbst wie der Kundinnen und Kunden zurückgreift, um Regelungen zu treffen, die nicht nur populistische Schnellschüsse darstellen, sondern die dauerhaft und verlässlich den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister in Deutschland regeln.

Auch hat die Forschung an den Hochschulen hier bereits Vorarbeit geleistet, auf die zurückgegriffen werden kann. Inhaltlich sollte ein besonderes Augenmerk auf die Qualifizierung, die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt werden, denn am Ende sind sie es, die vor Ort dafür sorgen, dass Veranstaltungen, evtl. kritische Situationen „gut über die Bühne“ gehen und die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Denn immer komplexere Situationen erfordern bestens ausgebildete Mitarbeiter, die handlungssicher sind, ihre Rechte und Pflichten wie auch Kompetenzen und Grenzen kennen und angemessen einsetzen. Nur mit gut ausgebildeten, ordentlich entlohnten Mitarbeitern können Unternehmen nachhaltig Kunden gewinnen, Umsätze generieren und finanzielle Gewinne erzielen.

„If you can´t beat them, join them!“
Zusammenfassend sind klare, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für die private deutsche Sicherheitsbranche überfällig. Politik sollte aufhören, dieses Thema ideologisch zu überhöhen, respektive „Spielchen“ zu spielen. Es geht nicht um „Verschärfungen“ sondern um Konkretisierungen, Normierungen und Qualitätssicherungen. Die Zuständigkeit sollte von den Wirtschaftsministerien in die Innenministerien wechseln, da die private Sicherheitswirtschaft mit ihren fast 250.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längst ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur geworden ist. Politik hat selbst zu dieser Entwicklung beigetragen, hat aber jetzt die Chance durch ein Security-Gesetz, die Situation zu gestalten und konstruktiv zu entwickeln. Im Interesse aller Menschen in unserem Land. Denn das Potenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsanbieter u. a. für die unterstützende Arbeit der Polizei (bspw. Hamburger Bündnis für Standortsicherheit) oder den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz ist erheblich.

Dr. Michael Neumann


Über die NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit
Die NBS wurde 2007 auf Initiative von Unternehmen und Verbänden in Hamburg ins Leben gerufen, um gezielt Studiengänge anzubieten, die auf die Bedürfnisse des norddeutschen Wirtschaftsraums zugeschnitten sind. Die NBS ist eine staatlich anerkannte Hochschule, die Vollzeitstudiengänge sowie berufs- und ausbildungsbegleitende Studiengänge in Hamburg anbietet.



Pressekontakt:
Ines Koch
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