Anlage: FAQ „Anstehende Umsatzsteuersatzsenkung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz am 29. Juni 2020 zugestimmt. Damit kann unter anderem die Umsatzsteuersenkung wie geplant zum 01.07.2020 in Kraft treten.
Hierzu veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) am vergangenen Freitag das beigefügte Informationsblatt mit Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ), das kurze und allgemeinverständliche Hinweise zu Umsetzungsfragen geben soll.
Auf folgende Fragen des Informationsblattes weisen wir beispielsweise hin:
1. Welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer? (Punkt II. 4.)
2. Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten? (Punkt II. 7.)
3. Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden? (Punkt II. 8.)
4. Was ist bei Anzahlungen zu beachten? (Punkt II. 9.)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Geschäftsleitung