10-Punkte-Katalog des BDSW zur Verbesserung der Sicherheit in Fußballstadien
Freitag, 01 Juni 2012

Presseinformation des BDSW 26 / 2012



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10-Punkte-Katalog des BDSW zur Verbesserung der Sicherheit in Fußballstadien






















Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW



Bad Homburg – In den Fußballstadien in Köln, Karlsruhe oder Düsseldorf kam es in den letzten Wochen zu unerfreulichen Auseinandersetzungen und Ereignissen. In den Medien wird häufig den eingesetzten privaten Sicherheitsdiensten einseitig die Schuld für die chaotischen und gewaltsamen Begegnungen zugeschoben.  Diese Sicht, so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), greift zu kurz. Vereine und Politik sind gefordert, schon lange erkannte Missstände „beherzt und mutig“ zu verändern. Vereine sind als Veranstalter gefordert, ihre bisherigen Sicherheitskonzepte zu verbessern.  Die Innenminister haben schon im vergangenen Jahr Handlungsbedarf erkannt. Sie sind nun gefordert, ihre Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der eingesetzten Sicherheitsdienste schnellstmöglich umzusetzen.

Wichtige Elemente zur Verbesserung der Situation sind die Qualität des Sicherheitskonzeptes und des Sicherheitsdienstes aber auch frühzeitige und umfassende Kommunikation aller Sicherheitsakteure. „Für Fußballveranstaltungen gilt das ganz besonders. Die intensive Diskussion der Innenminister auf ihrer Konferenz im Dezember 2011 und die umfassenden Beschlüsse zur Verbesserung der Sicherheit in den Fußballstadien zeigen die Wichtigkeit. Es gibt im Fußball ein erhebliches Verbesserungspotenzial beim Veranstaltungsschutz. Wir haben bereits im Sommer 2010 – unmittelbar im Anschluss an die Loveparade-Katastrophe - ein Eckpunktepapier herausgegeben. Dieses ist wegweisend für die Qualität von Sicherheits-dienstleistungen bei Veranstaltungen und gilt vor allem auch für den Fußball“, so Olschok.


10 Punkte des BDSW zur nachhaltigen Verbesserung des Schutzes von Veranstaltungen insbesondere in Fußballstadien:

1. Leistungsfähigkeit des Sicherheitsunternehmens Führungskräfte mit nachweislicher Erfahrung im Veranstaltungsschutz
 Haftung: ausreichender Versicherungsschutz
 Angemessene Unternehmensgröße in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung bzw. den geforderten Ordnern und Sicherheitskräften
 Kommunikations- und Führungsfähigkeit durch den Einsatz geeigneter sowie mindestens mit dem Führungskreis des Veranstalters abgestimmter Funk- und Fernmeldetechnik
 Eigene Unternehmenskontrollen durch Supervisor
 Vorhandensein eines (allgemeinen) Sicherheitskonzepts für Großveranstaltungen
 Einhaltung der Vorgaben des Veranstalters bzw. Ordnungsbehörden
 Frühzeitige Einbindung in die Sicherheitsplanung

2. Einhaltung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für das eingesetzte Personal
 Unterrichtungsverfahren bzw.
 Sachkundeprüfung 
 Zuverlässigkeitsüberprüfung
 qualifizierter Auszug aus dem Bundeszentralregister


3. Aufgabenspezifische Qualifizierung


4. Frühzeitige und umfassende veranstaltungsspezifische Einweisung vor einer Großveranstaltung


5. Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne und Qualitätsstandards


6. Einsatz von Subunternehmen nur unter strikter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen


7. Lückenlose Dokumentation


8. Klassifikation von Großveranstaltungen
 Gewaltpotenzial
 Crowdcontrol, etc.


9. Kontrollen durch Ordnungsbehörden, Polizei, etc.


10. Staatliches Rahmenkonzept für Großveranstaltungen
 Vorgaben für Anzahl der Ordner/Sicherheitskräfte analog zur FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006


Olschok betonte weiter, dass die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung bei Fußballspielen ohne den Einsatz privater Sicherheitsdienste nicht mehr möglich sei. „Wir schätzen, dass allein in den drei Bundesligen bis zu 10.000 private Sicherheits- und Ordnungskräften an jedem Wochenende im Einsatz sind“, so der BDSW-Hauptgeschäftsführer.

Der DFB habe zwar in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Qualität der eingesetzten Sicherheitskräfte zu verbessern. Dennoch sieht die IMK Handlungsbedarf. „Sie hat beschlossen, die Zugangskontrollen durch Ordnungskräfte zu verbessern.  Auch hier wird ein geregeltes Zertifizierungsverfahren von privaten Sicherheitsdiensten als Voraussetzung für den Einsatz in Fußballstadien gefordert. Wir begrüßen alle Vorschläge, die zu einer weiteren Verbesserung der Sicherheitsdienstleistung in Stadien führen. Es müssen aber praxisgerechte Lösungen gefunden werden, die den äußerst differenzierten Sicherheits- und Ordnungsaufgaben gerecht werden.“ Wichtig sei eine ganzheitliche Betrachtung aller vorgeschriebenen Maßnahmen. „Ein frühzeitiger Austausch aller Sicherheitsakteure ist zwingend erforderlich. Für Großveranstaltungen mit mehreren zehntausend Teilnehmern müssen geeignete und transparente Qualitätskriterien von den Genehmigungsbehörden festgelegt und kontrolliert werden“, fordert Dr. Harald Olschok abschließend.





Brancheninformationen (
www.bdsw.de)
Die deutsche Sicherheitswirtschaft beschäftigt circa 250.000 MitarbeiterInnen und erwirtschaftete 2011 über 10 Milliarden Euro Umsatz. Davon entfällt der größte Anteil auf die Sicherheitsdienstleistungen. Private Sicherheitsdienstleister beschäftigten bundesweit fast 175.000 Sicherheitsmitarbeiter und konnten im Jahr 2011 nach vorläufigen Schätzungen einen Umsatz von fast 5 Mrd. Euro erzielen, sie repräsentieren somit über 45 Prozent des Umsatzvolumens der Sicherheitswirtschaft. Der BDSW vertritt über 800 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen der Sicherheitswirtschaft. Im Kernbereich Sicherheitsdienstleistungen erwirtschafteten BDSW-Mitglieder 2011 mit über 100.000 Beschäftigten mehr als 80 Prozent des Branchenumsatzes.
 



 
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